Inhalt
4. Anlage und Verwaltung von Nutzerkonten / Nutzerprofilen / Kundenkonten / Kundenprofilen
5. Allgemeine Pflichten des Nutzers und besondere Bestimmungen für die Nutzung
6. Innenverhältnis zwischen Nutzer und Kunde
7. Abgrenzung von Zertifikatsdaten und sensiblen Unternehmensdaten
1. Allgemein
crossgo ist ein Dienst, der den Zweck verfolgt, zur Verbesserung und Vereinfachung der persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung des Nutzers und der Kundenunternehmen beizutragen. Insbesondere möchte crossgo dem Nutzer im professionellen Kontext neue Möglichkeiten eröffnen den Informationsaustausch zu fördern, Organisationsentwicklung der Kunden zu verbessern und lebenslanges Lernen unterstützen. Um diese Zwecke zu erfüllen, stellt crossgo dem Nutzer unter anderem auf Basis erhobener Daten bestimmte Informationen, Angebote, Empfehlungen sowie Dienstleistungen bereit und fördert die Interaktion der Nutzer. Die Selfconsulting-Plattform ist die Kern-Anwendung des crossgo Dienstes. Das im Rahmen der Selfconsulting-Plattform vom Nutzer erstellte Nutzerprofil stellt die Identität dar, mit der der Nutzer innerhalb des crossgo Dienstes, auf den crossgo Websites und in den Anwendungen des Dienstes auftritt und dargestellt wird. Grundsätzlich ist für die Nutzung des crossgo Dienstes ein Nutzerprofil erforderlich. Es ist somit immer eine Registrierung für den crossgo Dienst erforderlich.
Zur Definition einzelner Begrifflichkeiten wird auf die Hinweise zur Begriffsbestimmung www.crossgo.com/de/begriffsbestimmung verwiesen.
2. beta Status
Mit Annahme der vorliegenden Nutzungsbedingungen erkennen sowohl Kunden als auch Nutzer den beta Status sämtlicher crossgo Dienste / Websites / Services an. Der beta Status der crossgo Dienste / Websites / Services ist so lange in Betrieb, wie die Nutzungsdomain der Applikation „beta.crossgo.com“ lautet oder in sonstiger Weise kenntlich gemacht wird. Wird der beta Status einzelner (oder aller) Dienste /Websites aufgehoben, werden sowohl Kunden als auch Nutzer darüber informiert. Sowohl Kunden als auch Nutzer erkennen diese Informationshandlung als ausreichend an.
3. Kunden- / Nutzerverhältnis
(1) Die Nutzung der crossgo Dienste / Websites / Services innerhalb einer von einem Kunden gebuchten crossgo Services ist Nutzern nur gestattet, wenn zwischen Nutzer und Kundenein gültiges Arbeitsverhältnis besteht.
(2) Dem Nutzer ist es untersagt, die crossgo Dienste nach Beendigung seines Anstellungsverhältnis mit dem Kunden weiter zu nutzen.
(3) crossgo ist dazu berechtigt, das Nutzerkonto/Nutzerprofil nach eigenem Ermessen zu löschen bzw. zu sperren, sofern das Arbeitsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Kunden beendet ist.
4. Anlage und Verwaltung von Nutzerkonten / Nutzerprofilen / Kundenkonten / Kundenprofilen
(1) Der Nutzer akzeptiert, dass die Anlage von Nutzerkonten und Nutzerprofilen durch crossgo durchgeführt wird und erteilt crossgo bis auf weiteres die Genehmigung zur Verwaltung.
(2) Die Registrierung für den beta Status auf crossgo Websites gilt als ausdrückliche Zustimmung der Nutzer nach Ziff. 1. Soweit das Nutzerkonto auf Anweisung des Kunden angelegt wurde, stimmt der Nutzer der Anlage des Kunden mit Anerkennung der gegenständlichen Nutzungsbedingungen ausdrücklich zu.
(3) Der Kunde akzeptiert, dass die Anlage von Kundenkonten und Kundenprofilen durch crossgo durchgeführt wird und erteilt crossgo bis auf weiteres die Genehmigung zu Verwaltung.
(4) Solange der Bestellvorgang nicht über die Selfconsulting-Plattform durch Kunden durchgeführt werden kann, wird die Bestellung des crossgo Services durch die Zusendung entsprechender Bestellformulare via E-Mail an den zuständigen crossgo Mitarbeiter ausgeführt. Die Bestellformulare werden dem Kunden via Mail durch einen crossgo Mitarbeiter zugestellt.
(5) Wird der Bestellvorgang nur noch über die Selfconsulting-Plattform abgewickelt, werden Kunden durch crossgo hierüber per E-Mail oder schriftlich informiert.
(6) Fehlt eine schriftliche Bestellung nach Ziff. 5 gilt schlüssiges Handeln der des Kunden bzw. der für diesen handelnden Personen als unausgesprochene Zustimmung nach Ziff. 3.
5. Allgemeine Pflichten des Nutzers und besondere Bestimmungen für die Nutzung
(1) Der Nutzer ist verpflichtet,
(a) ausschließlich wahre und nicht irreführende Angaben zu machen sowie seinen Klarnamen und keine Pseudonyme oder Künstlernamen zu verwenden;
(b) als Profilbild im Nutzerprofil nur ein solches Foto zu verwenden, auf dem der Nutzer klar und deutlich erkennbar ist. Der Nutzer stellt sicher, dass die Wiedergabe des von ihm übermittelten Profilbildes auf den crossgo Websites und innerhalb der crossgo Dienste nach geltendem Recht erlaubt ist. Die Nutzung von Fotos oder Abbildungen anderer oder nicht existierender Personen oder anderer Wesen (Tiere, Fantasiewesen etc.) oder von Logos als Profilbild ist nicht gestattet.
(c) bei der Nutzung von crossgo Diensten und der Inhalte auf den crossgo Websites geltendes Recht sowie alle Rechte Dritter zu beachten. Es ist dem Nutzer insbesondere Folgendes untersagt:
- Verwendung beleidigender oder verleumderischer Inhalte, unabhängig davon, ob diese Inhalte andere Nutzer, crossgo Mitarbeiter oder andere Personen oder Unternehmen betreffen;
- Verwendung pornografischer, gewaltverherrlichender, missbräuchlicher, sittenwidriger oder Jugendschutzgesetze verletzende Inhalte oder Bewerbung, Angebot und/oder Vertrieb von pornografischen, gewaltverherrlichenden, missbräuchlichen, sittenwidrigen oder Jugendschutzgesetze verletzende Waren oder Dienstleistungen;
- unzumutbare Belästigungen anderer Nutzer, insbesondere durch Spam (vgl. § 7 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – UWG);
- Verwendung von gesetzlich (z. B. durch das Urheber-, Marken-, Patent-, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrecht) geschützten Inhalten, ohne dazu berechtigt zu sein, oder Bewerbung, Angebot und/oder Vertrieb von gesetzlich geschützten Waren oder Dienstleistungen, ebenfalls ohne dazu berechtigt zu sein; oder
- Vornahme oder Förderung wettbewerbswidriger Handlungen, einschließlich progressiver Kundenwerbung (wie Ketten-, Schneeball- oder Pyramidensysteme);
(d) die folgenden belästigenden Handlungen zu unterlassen, auch wenn diese konkret keine Gesetze verletzen sollten:
Versendung von Kettenbriefen; Durchführung, Bewerbung und Förderung von Strukturvertriebsmaßnahmen (wie Multi-Level-Marketing oder Multi-Level-Network-Marketing); sowie Vornahme von anzüglicher oder sexuell geprägter Kommunikation (explizit oder implizit).
(2) Folgende Handlungen sind dem Nutzer untersagt:
(a) Verwendung von Mechanismen, Software oder Scripts in Verbindung mit der Nutzung der crossgo Websites/Dienste. Die direkte oder indirekte Bewerbung oder Verbreitung solcher Mechanismen, Software oder Scripts ist ebenfalls untersagt. Der Nutzer darf jedoch von crossgo autorisierte Schnittstellen oder Software nutzen, bewerben oder verbreiten;
(b) blockieren, überschreiben, modifizieren, kopieren, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung von crossgo Websites / Diensten erforderlich ist;
(c) Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Inhalten der crossgo Websites/Dienste oder von anderen Nutzern, außer diese Verbreitung und öffentliche Wiedergabe ist im Rahmen der jeweiligen crossgo Anwendung vorgesehen oder der andere Nutzer hat der Verbreitung und öffentlichen Wiedergabe zugestimmt;
(d) jede Handlung, die geeignet ist, die Funktionalität der crossgo Infrastruktur zu beeinträchtigen, insbesondere diese übermäßig zu belasten.
(3) crossgo ist nicht verpflichtet, vom Nutzer bereitgestellte Daten und/oder Informationen anderen Nutzern zur Verfügung zu stellen, wenn diese Daten und/oder Informationen nicht im Einklang mit den Ziffern 4.1 bis 4.5 stehen. crossgo ist berechtigt, nach den Ziffern 4.1 und 4.2 unzulässige Daten und/oder Informationen ohne Vorankündigung gegenüber dem Nutzer von den crossgo Websites zu entfernen.
(4) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen und personenbezogenen Wörter gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
6. Innenverhältnis zwischen Nutzer und Kunde
(1) Der Nutzer sicher gegenüber crossgo zu, dass er im Zusammenhang mit der Nutzung der von crossgo angebotenen Dienste / Websites / Services nicht gegen Vorgaben / Treuepflichten betreffend seinen Arbeitgeber verstößt. crossgo ist nicht zur Überprüfung entsprechender Vorgaben/Treuepflichten verpflichtet.
(2) crossgo ist nicht verantwortlich für die Aufklärung der Nutzer (Arbeitnehmer) im Innenverhältnis zum Kunden (Arbeitgeber) in Bezug auf konkrete Standards oder Maßnahmen, die innerhalb des Kundenunternehmens zum personenbezogenen Datenschutz unternommen werden.
(3) crossgo geht davon aus, dass alle Nutzer, die beim Kunden angestellt sind und bei der Anlage der Nutzerkonten berücksichtigt werden, durch den Kunden hierüber rechtzeitig informiert wurden und der Anlage des Nutzerkontos im Vorfeld zugestimmt haben.
(4) Der Nutzer gestattet dem Kunden ausdrücklich, dass seine anonymisierten Daten zur Leistungsüberwachung von Teams im Kundenunternehmen die crossgo Dienste / Websites / Services nutzen durch crossgo teilweise automatisiert aufbereitet und berechtigten Vertretern im Kundenunternehmen anonymisiert zugänglich gemacht werden dürfen.
7. Abgrenzung von Zertifikatsdaten und sensiblen Unternehmensdaten
(1) Der Kunde sichert zu, dass er den Nutzern die dem Nutzerkonto / Nutzerprofil zugeordneten Zertifikatsdaten auch nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zur freien Verfügung überlässt. Zertifikatsdaten eines Nutzers sind insbesondere: seine gesammelten crossgo Scores durch die Beantwortung von Lernkontrollfragen, seine gesammelten Scores durch die Erbringung von Nachweisen (Umsetzungsmaßnahmen im Kundenunternehmen), gesammelte Zertifikate / Auszeichnungen und Achievements, mit absolvierten methodischen Bausteinen u.a. Die Zertifikatsdaten sind damit im Besitz des Nutzers und dürfen beliebig eingesetzt werden.
(2) Der Nutzer sichert zu, dass er alle innerhalb des Kundenprofils durch ihn und andere gesammelten und/oder veröffentlichen Daten als vertrauliche Unternehmensdaten behandelt und den Umgang seiner Treuepflicht des geltenden Arbeitsverhältnisses unterwirft.
(3) crossgo sichert den Kunden zu, dass Nutzer, die aus dem Kundenprofil entfernt wurden, keinen Zugriff mehr auf die in diesem Zusammenhang genutzten unternehmensspezifischen Daten haben.
(4) crossgo kann einen Missbrauch von Anmeldedaten in Nutzerkonten nicht verhindern. Die Absicherung gegen diesen Missbrauch innerhalb des Kundenunternehmens obliegt dem Kunden.
8. Sonstiges
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der crossgo GmbH.
(3) crossgo ist berechtigt, die Nutzungsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Über geplante Veränderungen der Nutzungsbedingungen wird der Nutzer/Kunde rechtzeitig informiert. Der Nutzer/Kunde wird vor Inkrafttreten der geänderten Nutzungsbedingungen zur Zustimmung aufgefordert.