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AGB

Inhalt

1.     Vorabbemerkungen

2.     Geltungsbereich

3.     Leistungen, Extraleistungen und Vergütung

4.     Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung, Zugang von Willenserklärungen, Löschung von Daten bei Vertragsbeendigung

5.     Preise, Zahlungen, Fälligkeit 

6.     Zugangsberechtigung

7.     Nutzungsrechte und -pflichten

8.     Datenschutz

9.     Geheimhaltung

10.   Vorbehalt der Selbstbelieferung, Leistungshindernisse

11.    Subunternehmen

12.    Verfügbarkeit, Ausfallzeiten

13.    Haftung

14.    Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretungsverbot 

15.    Ausschlussfrist 

16.    Salvatorische Klausel, Abweichungen und Änderungen

17.    Schlussbestimmungen

1. Vorabbemerkungen

Unter der Domain beta.crossgo.com betreibt die crossgo GmbH, Anschrift: Pfarrgasse 7a, 71263 Weil der Stadt (nachfolgend „crossgo“) einen webseitenbasierten, teilweise kostenpflichtigen Dienst über den die Kunden eine Selfconsulting-Plattform nutzen können. Zweck des Services ist es, die technische Plattform für die dafür nötige Datenerfassung und Verarbeitung zu schaffen und dem Kunden zu ermöglichen, mittels Telekommunikationsverbindung (z.B. Internet) auf diese zuzugreifen und die Funktionalitäten des Services zu nutzen. Der Service richtet sich ausschließlich an juristische Personen und/oder deren Vertreter.

2. Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen crossgo und ihren Kunden. Sie gelten auch, wenn sie in späteren Verträgen nicht erwähnt werden.

(2) crossgo erbringt seine Dienste/Websites/Services ausschließlich aufgrund der nachfolgenden AGB sowie den zur Verfügung gestellten Servicebeschreibungen. Im Weiteren gelten zur Erläuterung die Begriffsbestimmungen, welche unter https://www.crossgo.com/de/begriffsbestimmung aufgerufen werden können.

(3) Rechte, die crossgo nach den gesetzlichen Vorschriften über diese AGB hinaus zustehen, bleiben unberührt.

(4) Abweichende, entgegenstehende und/oder zusätzliche Geschäftsbedingungen der Kunden gelten nicht und werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn crossgo ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

(5) Diese AGB gelten auch, wenn crossgo in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen die vereinbarte Leistung vorbehaltslos ausführt oder diese AGB bei zukünftigen Geschäften nicht im Einzelfall beifügt.

(6) Die Vertragssprache ist deutsch.

3. Leistungen, Extraleistungen und Vergütung

(1) Ein Vertrag kommt so weit nicht anderweitig vereinbart, zu den jeweils vereinbarten Preiskonditionen und in dem in diesen AGB dargestellten Leistungsumfang zustande.

(2) crossgo behält sich das Recht vor, den Service jederzeit zu erweitern, zu verändern oder zu verbessern. Einschränkungen des Leistungsumfangs sind nur möglich, wenn dies aus rechtlichen oder technischen Gründen unumgänglich ist oder sich der Kunde hiermit auf Nachfrage von crossgo einverstanden erklärt. Das Einverständnis des Kunden gilt als erteilt, wenn der Kunde einer entsprechenden Mitteilung von crossgo nicht innerhalb von einer Frist von 10 Werktagen ab Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht.

(3) crossgo behält sich eine Preisänderung jeweils ab dem nächsten Verlängerungszeitpunkt vor. Die geänderten Preise werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor dem nächsten Verlängerungszeitpunkt an die vom Kunden verwendete EMail-Adresse mitgeteilt. Im Falle einer Preiserhöhung erhält der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht, welches ihm ermöglicht, das Vertragsverhältnis binnen einer Frist von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung zur Preiserhöhung zum jeweils nächsten Verlängerungszeitpunkt zu kündigen. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Tag des Zugangs der Email, mit welcher der Kunde über die Preiserhöhung informiert wird. Auf Ziffer 3 (6) dieser AGB wird verwiesen.

(4) Technische Änderungen und geringfügige Abweichungen der crossgo Dienste / Websites / Services sind insoweit vorbehalten, als sie dem Kunden nach billigem Ermessen zuzumuten sind. Werden die crossgo Dienste / Websites / Services nach Vertragsabschluss technisch verbessert, ist ein Anspruch auf Nutzung der bisherigen, nicht verbesserten Version ausgeschlossen. Ist dem Kunden die Nutzung der technisch verbesserten Version aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls nicht zuzumuten, kann er unter Ausschluss weiterer Rechte den Vertrag außerordentlich kündigen. Die Kündigung muss unverzüglich in Textform erklärt werden.

4. Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung, Zugang von Willenserklärungen, Löschung von Daten bei Vertragsbeendigung

(1) crossgo ist berechtigt, die von Kunden übermittelten Daten in die crossgo Dienste / Websites / Services einzustellen. Der Kunde stimmt einer Nutzung der von ihm übermittelten Daten durch crossgo zum Zwecke der Vertragserfüllung für die Dauer des Vertrages und die darüberhinausgehende Zeit zu. Diese Zustimmung umfasst auch die erforderliche Nutzung von Marken, Logos, Firmennamen und anderen Kennzeichen zur Darstellung der Auswertungen auf den Endgeräten der crossgo Dienste / Websites / Services und im Rahmen der Kommunikation von crossgo (z.B. in Artikeln in Zeitschriften, Foren, Blogs und anderen Redaktionswebsites).

(2) Die Möglichkeit zur Nutzung der crossgo Dienste / Websites / Services stellt kein Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Durch die Auslösung eines Bestellvorganges innerhalb der crossgo Dienste / Websites / Services gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss des Vertrages über die Nutzung der crossgo Dienste / Websites / Services ab. crossgo nimmt dieses Angebot durch eine Auftragsbestätigung an. Erst durch diese Annahme kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und crossgo zustande. crossgo ist nicht zum Vertragsschluss verpflichtet.

(3) Die Laufzeit eines Vertrages richtet sich nach der gewählten Laufzeit der gebuchten Leistung.

(4) Unbefristete Verträge können mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Befristete Verträge können ebenfalls mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt werden. Erfolgt die Kündigung nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch.

(5) Kündigungen bedürfen der Textform.

(6) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für crossgo liegt insbesondere, aber nicht abschließend vor, wenn der Kunde gegen die Verpflichtungen des § 6 Abs. 2, 3, 4, 5 und/oder 7 verstößt.

(7) Nach Vertragsbeendigung ist crossgo berechtigt, die auf seinen Servern gespeicherten Daten des Kunden aus der Nutzung der crossgo Dienste / Websites / Services, insbesondere Historiendaten, endgültig zu löschen. Für eine Datensicherung ist der Kunde selbst verantwortlich.

5. Preise, Zahlungen, Fälligkeit

(1) Sofern kein ausdrücklicher Preis vereinbart wurde, gelten für die vertragsgegenständlichen Leistungen von crossgo die veranschlagten Preise, welche in der Preisliste auf der Webseite abrufbar sind und verstehen sich als Nettopreise. Die jeweils anfallende gesetzliche Umsatzsteuer ist ebenfalls geschuldet.

(2) Die Gebühren werden monatlich (1. Tag des Kalendermonats) im Voraus abgerechnet. Die Abrechnung kann nur via SEPA Lastschriftmandat erfolgen. Eine Rechnung in Form eine Dauerrechnung, die alle notwendigen Angaben enthält, erhält der Kunde als PDF-Datei via E-Mail zugestellt.

(3) crossgo kann im Falle des Verzuges nach Mahnung seine Leistungen bis zur Zahlung einstellen. Im Verzugsfall ist crossgo berechtigt, die Zugänge und/oder ASP-Leistungen für den Kunden sowie die von diesem bestimmten Nutzer sofort zu sperren.

(4) Der Kunde ist für die Nutzung der crossgo Dienste / Websites / Services verantwortlich. Die abgerechneten monatlichen Beiträge können nicht zurückgefordert werden

6. Zugangsberechtigung

(1) Die Kunden sind im Hinblick auf den Service verpflichtet, sich durch die Erstellung mindestens eines Kundenkontos zu registrieren und ein Kundenprofil durch crossgo erstellen zu lassen. crossgo ist berechtigt, die Zuverlässigkeit und Identität des Antragstellers bei Zweifeln über die wahrheitsgemäßen Angaben durch crossgo zur Verfügung stehende Mittel zu prüfen. Die einmal erteilte Zugangsberechtigung ist nicht übertragbar. crossgo geht davon aus, dass die Beantragung eines Kundenprofils innerhalb des Kundenunternehmens legitimiert wurde. crossgo behält sich Einzelfallprüfungen vor.

(2) Voraussetzung für Ziffer 5.1. ist die Anlage eines Nutzerkontos unter den Maßgaben der Nutzungsbedingungen, die ebenfalls Gegenstand des zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnisses werden.

(3) Die Voraussetzung für Kunden (sowie deren Mitarbeiter/Nutzer) zur Nutzung des Service auf crossgo Diensten / Websites ist die durch crossgo durchgeführte Anlage eines Kunden-/Nutzerprofils.

7. Nutzungsrechte und -pflichten

(1) Soweit der Kunde und/oder die durch ihn autorisierten Nutzer urheberrechtlich geschützte oder sonst schutzrechtsfähige oder dem Know-How-Schutz unterliegende Inhalte in crossgo Dienste / Websites / Services  einstellen oder in sonstiger Weise zur Verfügung stellen, insbesondere crossgo das Recht zur Datenübernahme aktiv einräumen, räumen sie crossgo sowie seinen Kunde unentgeltlich die notwendigen, nicht ausschließlichen, weltweiten und zeitlich unbegrenzten Rechte ein, diese Inhalte ausschließlich zum Zweck der Erbringung des Services und lediglich in dem dafür nötigen Umfang zu nutzen.

(2) Bezüglich sonstiger, nicht unter Ziffer 6.1. fallender Inhalte, insbesondere Interaktionsdaten der Nutzer, die der Kunde oder ein von ihm eingesetzte Nutzer in crossgo Dienste / Websites / Services einstellt oder crossgo in sonstiger Form zur Verfügung stellt, ist crossgo berechtigt, diese in anonymisierter Form in seinen Produkten und Services aufzunehmen, zu vervielfältigen und zu bearbeiten. Damit crossgo den jeweiligen Service anbieten kann, müssen die Daten ggf. gespeichert und auf Servern gehostet werden. crossgo ist insbesondere berechtigt, die Daten technisch zu vervielfältigen, zu verändern und zu analysieren. Insbesondere ist es crossgo gestattet, diese Daten branchenspezifisch und branchenübergreifend zusammenzufassen und in dieser aggregierten und anonymisierten Form zu Zwecken der Leistungserstellung zu verarbeiten.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die crossgo Dienste / Websites / Services / Crossgo nach den vorliegenden AGB, und nach den einschlägigen Rechtsvorschriften zu benutzen. Bei schwerwiegenden Verstößen ist crossgo jederzeit berechtigt, den Zugang zu sperren und/oder fristlos zu kündigen.

(4) Der Kunde sichert cossgo zu, alle notwendigen Maßnahmen ergriffen zu haben um crossgo Nutzer, die im Rahmen des von ihm bezahlten Services für ihn aktiv werden, über die Art und den Umfang der Datenverarbeitung durch crossgo als Auftragsdatenverarbeiter informiert zu haben. Weiterhin sichert der Kunde zu, dass alle Nutzer die im Zuge eines bezahlten Services für ihn auf crossgo Diensten / Websites tätig sind, der Datenverarbeitung ihrer persönlichen Daten zugestimmt haben.

(5) Sollte der Kunde die crossgo Dienste / Websites / Services von crossgo für ein Unternehmen nutzen, erklärt er sich für dieses Unternehmen rechtsverbindlich mit der Geltung dieser Vertragsbedingungen einverstanden, wobei die persönliche Verpflichtung des Kunden aus dem Vertrag unberührt bleibt. Der vom Kunden autorisierte Nutzer hält crossgo sowie die mit crossgo verbundenen Unternehmen sowie Angestellte, Vertreter und Mitarbeiter schadlos und stellt sie von Gerichtsverfahren oder Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Verwendung der crossgo Dienste / Websites / Services  oder dem Verstoß gegen diese Geschäftsbedingungen entstehen, einschließlich aller Ansprüche und Kosten aufgrund von Klagen, Verlusten, Schäden, Gerichtsverfahren und -urteilen sowie Gerichts- und Anwaltskosten.

(6) Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, sämtliche Inhalte, die ihm über die crossgo Dienste / Websites / Services zugänglich gemacht werden, ausschließlich bestimmungsgemäß und nur für seinen eigenen Gebrauch zu nutzen. Ausgenommen hiervon sind statistische Grafiken und Screenshots, sofern das Copyright von crossgo gewahrt bleibt und bezüglich der Herkunft solcher Dokumente eindeutig erkennbar bleibt, dass diese von crossgo stammen. Bei digitaler Nutzung solcher Dokumente müssen diese mit der Homepage www.crossgo.com verlinkt werden.

(7) Mit dem Abschluss eines Vertrages übernimmt der Kunde die ausschließliche Verantwortung, dass die Inhalte sorgfältig ausgesucht wurden bzw. inhaltlich der Wahrheit entsprechen. Inhalte, die gegen bestehende Gesetze – insbesondere Straf-, Urheber-, Wettbewerbsrecht etc. – verstoßen oder die Rechte Dritter – z.B. Marken-, Persönlichkeits-, Namensrechte etc. – verletzten, darf der Kunde nicht verwalten. Der Kunde stellt crossgo von jeglichen Ansprüchen Dritter, die wegen eines solchen Inhalts geltend gemacht werden, vollumfänglich frei und übernimmt die bei crossgo anfallenden Kosten einer notwendigen rechtlichen Vertretung.

(8) crossgo ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Prüfung eingestellten Inhalte auf deren rechtliche Zulässigkeit bzw. auf eine mögliche Verletzung von Rechten Dritter hin zu überprüfen. Wenn crossgo von widerrechtlich verwalteten Inhalten Kenntnis erlangt, ist crossgo berechtigt, nach seinem Ermessen die Inhalte ganz oder teilweise ohne vorangegangene Benachrichtigung des Kunden wieder zu löschen oder die Abrufbarkeit zu sperren. Ein Recht zur Löschung ist insbesondere dann gegeben, wenn übermittelte Daten einen rechts- oder sachwidrigen Inhalt haben, die Rechte Dritter verletzen und/oder gegen die vorliegenden AGB verstoßen. Ansprüche des Kunden wegen berechtigter Löschung oder berechtigter Sperrung der Abrufbarkeit sind ausgeschlossen.

(9) Falls die Nutzung der crossgo Dienste / Websites / Services herunterladbare Software von crossgo erfordert oder beinhaltet, räumt crossgo dem Kunden das persönliche, weltweite, nicht übertragbare, nicht ausschließliche und soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet unentgeltliche Recht zur Nutzung der von crossgo im Rahmen der Services bereitgestellten Software für die Dauer der Vertragsbeziehung ein. Diese Nutzungsrechteeinräumung dient einzig dazu, dem Kunden die Nutzung der von crossgo bereitgestellten crossgo Dienste / Websites / Services gemäß den hier aufgeführten Bedingungen zu ermöglichen. Der Kunde ist nicht berechtigt, irgendeinen Teil der crossgo Dienste / Websites / Services oder der im Service enthaltenen Software zu vervielfältigen, zu verändern, zu verbreiten, zu verkaufen oder zu vermieten. Darüber hinaus darf der Kunde diese Software weder zurückentwickeln (Reverse Engineering) noch versuchen, deren Quellcode zu extrahieren. Ausnahmen gelten nur, sofern diese zwingend gesetzlich zugelassen sind oder crossgo hierzu seine schriftliche Einwilligung erteilt hat.

(10) Es liegt in der Verantwortung des Kunden crossgo rechtzeitig über den Entzug von Nutzungsrechten betreffend seiner Angestellten zu informieren und eine Sperrung deren Zugangs zu von crossgo angebotenen Diensten / Websites / Services zu beantragen. Die Meldung hat via E-Mail an support[at]crossgo.de zu erfolgen. crossgo wird binnen einer Frist von 5 Werktagen nach Zugang der E-Mail eine Sperrung des Nutzerkontos veranlassen. Durch den Nutzer binnen dieser Frist verursachte Kosten sind vollumfänglich vom Kunden zu tragen.

8. Datenschutz

crossgo versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten des Kunden und Nutzern, die im Rahmen des bezahlten Services für Kunden aktiv sind, die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie andere einschlägige Rechtsvorschriften zu beachten. Weitere Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

9. Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, vertrauliche oder erkennbar als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Vertragspartei weder zu nutzen noch zu offenbaren, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder es geschieht zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung oder wenn dies aufgrund von Gesetz, einer sonstigen Vorschrift oder einer gerichtlichen Anweisung erforderlich ist.

10. Vorbehalt der Selbstbelieferung, Leistungshindernisse

(1) Da wesentliche Teile der crossgo Dienste / Websites / Services, im Sinne des Hostings, bei Lieferanten bezogen werden, steht die Lieferpflicht von crossgo unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung.

(2) Von crossgo nicht zu vertretende Leistungshindernisse führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde oder fehlende Selbstbelieferung (Ziff. 1) höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder – Obliegenheiten des Kunden. Crossgo ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf nicht tragbare Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ist. Dauert die Behinderung länger als 2 Monate, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht.

11. Subunternehmen

Es steht im eigenen Ermessen von crossgo, zur Leistungserbringung Subunternehmer und/oder sonstige technische Dienstleister einzusetzen. Soweit der Kunde crossgo Nutzungsrechte, Vervielfältigungsrechte oder ähnliches einräumt, ist crossgo berechtigt, diesen eingesetzten Personen hinsichtlich dieser Rechte Unterlizenzierungen zu erteilen, soweit dies zur Erfüllung der Leistungspflichten durch die Subunternehmer und/oder technischen Dienstleister erforderlich ist.

12. Verfügbarkeit, Ausfallzeiten

crossgo gewährleistet eine Verfügbarkeit seiner Internet-Webserver von 97% im Jahresdurchschnitt und behält sich zeitweilige Einschränkungen der vertraglichen Leistungen im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, Wartungsarbeiten sowie sicherheitsrelevanten Maßnahmen vor. Bezüglich der genannten Verfügbarkeitsgewährleistung bleiben Zeiten, in welchen der Webserver von crossgo nicht erreichbar ist wegen Funktionsunfähigkeit der Telefonleitungen zu dem vertragsgegenständlichen Server, wegen Stromausfällen und wegen Störungen innerhalb des Internets, wegen DDOS-Attacken und dergleichen sowie wegen Ausfällen von Servern Dritter und sonstigen Problemen, die nicht im Einfluss- und/oder Verantwortungsbereich von crossgo stehen, unberücksichtigt.

13. Haftung

(1) Soweit dies nicht in diesen AGB ausdrücklich erklärt wird, machen weder crossgo noch die mit crossgo verbundenen Unternehmen, Lieferanten oder Vertriebspartner von Crossgo spezifische Zusicherungen in Bezug auf die Services oder übernehmen Garantien in dieser Hinsicht. crossgo macht beispielsweise keine Zusagen bezüglich der Inhalte in den Services, hinsichtlich spezifischer Funktionalitäten der Services oder deren Zuverlässigkeit oder Eignung der Services für die Zwecke des Kunden.

(2) Eine Garantie wird auch nicht bezüglich Handlungsmöglichkeiten, die im Service des Kunden angezeigt oder sonst wie mitgeteilt werden, übernommen, insbesondere bezüglich eines damit tatsächlich erzielbaren Erfolgs. Eine verbindliche Aussage/Empfehlung ist insbesondere auf Grund der sich immer wieder schnell und unvorhersehbar ändernden technischen Entwicklungen im Markt nicht möglich. Die Befolgung von angezeigten Handlungsmöglichkeiten erfolgt im alleinigen Risiko des Kunden.

(3) crossgo haftet

– für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch crossgo, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen beruhen;

– nach dem Produkthaftungsgesetz;

– nach dem Datenschutzgesetz;

– bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;

– wegen Arglist sowie

– bei Übernahme einer Garantie, insbesondere für die Beschaffenheit oder Verfügbarkeit.

Soweit es sich dabei um Schäden handelt, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Verfügbarkeit beruhen, die jedoch nicht unmittelbar am Vertragsgegenstand selbst eintreten, haftet crossgo jedoch nur dann, wenn das konkrete Schadensrisiko ersichtlich von der Garantie erfasst sein sollte.

(4) crossgo haftet darüber hinaus für Schäden, die durch einfach fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht wurden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt für Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz statt der Leistung. crossgo haftet allerdings nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

(5) Für Schäden, die aus einer Verzögerung der Leistung entstehen, haftet Crossgo nur, soweit crossgo vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Im Übrigen bleiben die Rechte des Kunden bei Verzug unberührt.

(6) Ansprüche von Kunden auf Schadensersatz sind, soweit diese nicht durch die abgeschlossenen Versicherungen gedeckt sind und nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln von crossgo oder den von crossgo eingesetzten Erfüllungsgehilfen beruhen, pro Schadensfall auf 50% des durchschnittlichen jährlichen Vertragsvolumens begrenzt (Haftungshöchstsumme).

(7) Sofern weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit oder eine Garantie von crossgo vorliegen, haftet crossgo nicht für mittelbare Schäden des Kunden wie beispielsweise entgangenen Gewinn.

(8) Die verschuldensunabhängige Haftung von crossgo auf Schadensersatz wird ausgeschlossen.

(9) Es obliegt in der Verantwortung des Kunden, crossgo über die Kündigung von nutzungsberechtigten Arbeitnehmer bzw. den Entzug derer Nutzungsrechte zu informieren. Schäden bzw. Kosten, die dem Kunden durch eine Nichtanzeige bzw. verspätete Anzeige des Wegfalls der Nutzungsberechtigung entstehen, werden von crossgo nicht ersetzt. Entsprechendes gilt für Kosten, die dem Kunden binnen einer Frist von 3 Werktagen (Montag bis Freitag) nach Mitteilung des Wegfalls des Nutzungsrechts entstehen. Die Mitteilung über den Wegfall des Nutzungsrechtes hat in Textform zu erfolgen.

14. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretungsverbot

(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt werden, oder unstreitig sind und/oder sich die aufgerechnete Forderung unmittelbar aus demselben Vertragsverhältnis ergibt.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen crossgo an Dritte abzutreten. Derartige Abtretungen sind gegenüber crossgo jedenfalls unwirksam, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zumindest in Textform vereinbart ist.

15. Ausschlussfrist

Bei laufender Rechnung hat der Kunde die Abrechnungen, Rechnungsabschlüsse und Saldenfeststellungen von crossgo unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. crossgo kann angefallene Verzugszinsen von den Rechnungsabschlüssen und Saldenfeststellungen ausnehmen und gesondert abrechnen. Einwendungen gegen Rechnungsabschluss und Saldenfeststellung sind innerhalb von 30 Tagen ab Zugang, andere Einwendungen sind unverzüglich zu erheben. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. crossgo wird bei der Mitteilung von Rechnungsabschlüssen, Saldenfeststellungen und sonstigen Abrechnungen auf die Folgen der Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

16. Salvatorische Klausel, Abweichungen und Änderungen

(1) Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie von einem einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer oder einem Prokuristen von crossgo schriftlich bestätigt worden sind. Sämtliche individuellen Vereinbarungen sind unverzüglich schriftlich niederzulegen. Bestellungen des Kunden oder kundenseitig gewünschte Sonderkonditionen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch crossgo als akzeptiert. Das Schriftformerfordernis nach Satz 3 ist auch bei Nutzung von E-Mail gewahrt.

(2) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht.

(3) Haben die Parteien einander eine etwaige Änderung ihrer jeweiligen Anschrift nicht mitgeteilt, so genügt für eine Willenserklärung, die der anderen Partei gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte bekannte Anschrift. In diesem Fall wird die Erklärung zu dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie ohne Anschriftenänderung bei regelmäßiger Beförderung zugegangen sein würde.

17. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz von crossgo. crossgo ist jedoch dazu berechtigt den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen.

(3) crossgo ist berechtigt, die AGB zu ändern oder zu ergänzen. Über geplante Veränderungen der AGB wird der Kunde rechtzeitig informiert. Das Einverständnis des Kunden gilt als erteilt, wenn er nicht innerhalb eines Monats ab Zugang der Bekanntgabe der Änderung oder Ergänzung widerspricht.

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